LED: wie und was wird gefördert?

Kosten der LED-Umrüstung werden mit 15% vom BAFA gefördert. Nicht jede Leuchte, und damit ebenso die indirekten Kosten, wird gefördert. Wenn die Leuchte gewisse Qualitätskriterien erfüllt, wie die Lebensdauer und der Rückgang der Lichtleistung, dann wird sie gefördert. Und damit auch die Kosten der Umrüstung, wie Installationsarbeiten, Elektromaterial, Entsorgung und Hebebühnen.

Es handelt sich um eine Bundesförderung in gewerblichen Gebäuden (BEG). Diese hat keine Auswirkung auf De-minimis-Förderungen und kann in einigen Fällen auch noch um eine PIUS-Förderung erweitert werden.

Der Antrag

Zur Beantragung einer Förderung muss ein unabhängiger Energieberater einbezogen werden. Das kann Ihr eigener Energieberater sein, oder einer aus unserem  bundesweiten Netzwerk.
Der Antrag muss vor Beauftragung der LED-Beleuchtung gestellt werden. Warten, bis der Förderbescheid da ist, ist nicht notwendig. Sie dürfen sofort nach Antragstellung beauftragen.
Der Förderbescheid kommt in der Regel nach 4-8 Wochen und hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. In diesem Zeitraum müssen alle Arbeiten umgesetzt und bezahlt worden sein.

Unsere Qualitätsmarken